Kleine Geschenke sind gerade in der (Vor-)Weihnachtszeit ein beliebtes Mittel,
um Kunden zu binden und die Beziehung zu Geschäftsfreunden persönlicher zu
gestalten. Damit Geschenke als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen die
Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Zudem ist eine Wertgrenze zu beachten.
Geschenke sind nur bis zu 35 EUR pro Wirtschaftsjahr und Empfänger als Betriebsausgaben abziehbar. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze.
Ist die Wertgrenze als Brutto- oder als Nettowert zu verstehen?
Hier kommt es darauf an, ob der schenkende Unternehmer
vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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