Martin Reiss8. Sept. 20211 Min. LesezeitGrunderwerbsteuer beim TreuhänderWird ein Grundstück im Rahmen eines Treuhandgeschäfts erworben, ist sowohl der Erwerb durch den Treuhänder als auch der Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig.
Wird ein Grundstück im Rahmen eines Treuhandgeschäfts erworben, ist sowohl der Erwerb durch den Treuhänder als auch der Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig.
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