Ein von Gerichten beauftragter psychologischer Gutachter, kann seine Aufwendungen für sein Arbeitszimmer unter Umständen vollständig steuerlich gelten machen.
Wenn die Kerntätigkeiten, wie die Aktenauswertung, Recherche, Bewertung und Schreibarbeiten im Arbeitszimmer erledigt werden und dieses somit der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, kommt der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer nicht zur Anwendung.
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