Martin Reiss
Höhere Besteuerung der späteren Rente
Der Rentenbeginn, zur Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils der Rente, ist das Jahr der tatsächlichen Bewilligung. Dies gilt auch, wenn ein bereits früher bestehender Rentenanspruch auf Antrag des Rentenberechtigten zeitlich hinausgeschoben wird.