Der Bundesfinanzminister strebt eine Erhöhung des Grundfreibetrages für die Einkommensteuer für die Folgejahre an.
Für das Jahr 2023 soll der Grundfreibetrag 10.632 Euro und für das Jahr 2024 10.932 Euro betragen.
Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderfreibeträge und des Unterhaltshöchstbetrages vorgesehen.
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