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  • AutorenbildMartin Reiss

Handwerkerleistungen bei mietfreier Überlassung

Für Handwerkerleistungen in einem Haushalt, für welchen keine Miete bezahlt wird, kann eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, soweit vom im Haushalt lebenden Steuerpflichtigen die entsprechenden Aufwendungen übernommen wurden und Nachweise erbracht werden können.

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