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Hausnotrufsystem für Senioren mindert die Einkommensteuer

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 4. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kosten für ein externes Hausnotrufsystem hat das Sächsische Finanzgericht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt, obwohl die Dienstleistung selbst nicht im eigenen Haushalt erbracht wird.

 
 
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