Hausnotrufsystem für Senioren mindert die Einkommensteuer
- Martin Reiss
- 4. Feb. 2021
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Die Kosten für ein externes Hausnotrufsystem hat das Sächsische Finanzgericht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt, obwohl die Dienstleistung selbst nicht im eigenen Haushalt erbracht wird.
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