Mussten Arbeitnehmer Corona-bedingt von zu Hause ausarbeiten, können pro Arbeitstag 5,00 Euro als Werbungskostenpauschale in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Neben der Pauschale sind Kosten für Arbeitsmittel sowie für Telekommunikationskosten absetzbar.
Auch vorab erworbene Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, beispielsweise Monats- und Jahrestickets sind zumindest anteilig berücksichtigungsfähig.
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