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In der Pipeline: Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 1. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Durch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Regierungsentwurf vom 29.7.2020) sollen die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt werden. Der Entwurf enthält insbesondere folgende Maßnahmen: 

  • Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge (inklusive Aktualisierung der Systematik)

  • Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags,

  • Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50,

  • Pflege-Pauschbetrag unabhängig vom Kriterium „hilflos“,

  • Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 sowie Einführung eines Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3.

 
 
 

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