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Junges Verwaltungsvermögen ist stets schädlich

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 17. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Betrieb vererbt oder verschenkt, ist das Verwaltungsvermögen von den steuerrechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von zwei Jahren vor dem Stichtag dem Betriebsvermögen zugeführt wurde.

 
 
 

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