Martin Reiss
Junges Verwaltungsvermögen ist stets schädlich
Wird ein Betrieb vererbt oder verschenkt, ist das Verwaltungsvermögen von den steuerrechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von zwei Jahren vor dem Stichtag dem Betriebsvermögen zugeführt wurde.