Junges Verwaltungsvermögen ist stets schädlich
- Martin Reiss
- 17. Sept. 2020
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Wird ein Betrieb vererbt oder verschenkt, ist das Verwaltungsvermögen von den steuerrechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von zwei Jahren vor dem Stichtag dem Betriebsvermögen zugeführt wurde.
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