Ein Überschreiten der 450€ Grenze von künstlerischen Aufträgen ist normalerweise mit einem Beitrag zur Künstlersozialkasse verbunden. Es sei denn solch ein Auftrag gilt als gelegentlich. Dann ist er von Pflichtbeiträgen befreit, auch wenn der Betrag über 450€ beträgt.
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Steuerkanzlei.
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