EU-Taxameter und Wegstreckenzähler müssen künftig ebenfalls über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, um unprotokollierte Änderungen oder Löschungen in den digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern.
Die Verpflichtung für die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gilt jedoch nicht für Kassen- und Parkscheinautomaten im Parkierungsbereich.
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