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AutorenbildMartin Reiss

Keine Grunderwerbsteuer für den Weihnachtsbaum

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis berechnet, welcher für den Grund und Boden geleistet wird.


Beim Erwerb eines Grundstückes mit Weihnachtsbaumkulturen, zählen die Bäume zu diesem Kaufpreis, da der Baumbestand wieder entfernt wird.

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