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  • AutorenbildMartin Reiss

Keine kommunale Wettbürosteuer

Vom Bundesverwaltungsgericht wurde in mehreren Verfahren entscheiden, dass Gemeinden keine Wettbürosteuer erheben dürfen.

Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit zu den bundesrechtlich geregelten Rennwetten- Sportwettensteuer.

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