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AutorenbildMartin Reiss

Keine Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Ein Steuerpflichtiger, welcher nicht der Verpflichtung nachkommt eine Steuererklärung abzugeben, begeht insoweit keine Steuerhinterziehung, wie der Finanzverwaltung die erforderlichen Informationen, beispielsweise durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, bereits bekannt sind.

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