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Kinder nicht immer abzugsfähig

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 5. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Geleistete Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu mindern, da in entsprechender Höhe des Zuschusses die wirtschaftliche Belastung der Betreuungskosten gemindert wird.

 
 
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