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Kinder nicht immer abzugsfähig

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Geleistete Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu mindern, da in entsprechender Höhe des Zuschusses die wirtschaftliche Belastung der Betreuungskosten gemindert wird.

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