Kinder nicht immer abzugsfähig
- Martin Reiss
- 5. Feb. 2021
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Geleistete Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu mindern, da in entsprechender Höhe des Zuschusses die wirtschaftliche Belastung der Betreuungskosten gemindert wird.
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