Der Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Ausübung einer Berufsausbildung entfällt, wenn eine nicht nur vorübergehende Erkrankung des Kindes vorliegt.
Nicht nur vorübergehend bedeutet, dass die Krankheit länger als sechs Monate andauert. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob ein Kindergeldanspruch unter Berücksichtigung einer Behinderung vorliegt.
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