Wenn ein Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, aber noch weitere Ausbildungsabschnitte notwendig sind, kann dies insgesamt noch als einheitliche Erstausbildung gelten.
Die Ausbildungsabschnitte müssen jedoch zeitlich und inhaltlich zusammengehören, sodass das Kind sein anvisiertes Ausbildungsziel nach den weiterführenden Maßnahmen erreicht.
Comments