Der Sachbezug für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und der Tätigkeitsstätte wird kalendermonatlich mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises anhand der Entfernungskilometer ermittelt.
Bei den anzusetzenden Kilometer ist die kürzeste Streckenentfernung zu berücksichtigen, auch wenn eine längere Strecke tatsächlich genutzt wird. Ebenfalls ist eine mehrmalige Fahrt an einem einzelnen Tag unerheblich.
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