Müll- und Abwasserversorgung als haushaltsnahe Dienstleistung
- Martin Reiss
- 4. Aug. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Als haushaltsnahe Dienstleistung werden nur Leistungen gezählt die einen Zusammenhang zum eigenen Haushalt haben. Dazu zählen gewöhnliche Aufgaben die man theoretisch eigenverantwortlich erledigen könnte. Dazu zählen jedoch nicht die Müll- oder Wasserentsorgung, welche deshalb steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind.
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