Als haushaltsnahe Dienstleistung werden nur Leistungen gezählt die einen Zusammenhang zum eigenen Haushalt haben. Dazu zählen gewöhnliche Aufgaben die man theoretisch eigenverantwortlich erledigen könnte. Dazu zählen jedoch nicht die Müll- oder Wasserentsorgung, welche deshalb steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind.
Martin Reiss
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