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AutorenbildMartin Reiss

Mehr Geld für Minijober

Mit dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts im Februar 2022 wurde die Anhebung der Minijob-Grenze ab Oktober 2022 auf 520 Euro beschlossen.


Für den Midijob soll die Höchstgrenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht sowie eine weitergehende Entlastung für die Beschäftigten bei den Sozialabgaben geschaffen werden.


Der Mindestlohn wird nach dem Gesetzentwurf ab dem 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde betragen.

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