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AutorenbildMartin Reiss

Negativ für den Lohnsteuerabzug

Werden die Kosten für einen Covid-19-Test durch den Arbeitgeber erstattet, führt dies nicht zum lohnsteuerpflichtigen Sachbezug oder Arbeitslohn. Die Finanzverwaltung stuft diese Tests als ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ein.

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