Martin Reiss
Negativ für den Lohnsteuerabzug
Werden die Kosten für einen Covid-19-Test durch den Arbeitgeber erstattet, führt dies nicht zum lohnsteuerpflichtigen Sachbezug oder Arbeitslohn. Die Finanzverwaltung stuft diese Tests als ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ein.