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Negativ für den Lohnsteuerabzug

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 30. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Werden die Kosten für einen Covid-19-Test durch den Arbeitgeber erstattet, führt dies nicht zum lohnsteuerpflichtigen Sachbezug oder Arbeitslohn. Die Finanzverwaltung stuft diese Tests als ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ein.

 
 
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