Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche beschlossen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet insbesondere einen einfacheren Nachweis der Geldwäsche durch die Festlegung von Ermittlungsbefugnissen. Die bisherige Definition der Vortaten soll entfallen, so dass jede Straftat eine Vortat der Geldwäsche sein kann.
Martin Reiss
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