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  • AutorenbildMartin Reiss

Nicht alles ist pfändbar

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger weiterzuleiten. Nicht pfändbar sind jedoch Beiträge, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an eine Direktversicherung abgeführt werden.

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