Martin Reiss2. Nov. 20211 Min. LesezeitNicht alles ist pfändbarDer Arbeitgeber ist verpflichtet den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger weiterzuleiten. Nicht pfändbar sind jedoch Beiträge, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an eine Direktversicherung abgeführt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger weiterzuleiten. Nicht pfändbar sind jedoch Beiträge, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an eine Direktversicherung abgeführt werden.
Comments