Nicht alles ist pfändbar
- Martin Reiss
- 2. Nov. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger weiterzuleiten. Nicht pfändbar sind jedoch Beiträge, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an eine Direktversicherung abgeführt werden.
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