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Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 20. Juli 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Sobald ein Steuerberater einen Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt vertritt, hat die Finanzverwaltung auch ohne das Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht anzunehmen, dass eine Empfangsbevollmächtigung besteht.

Diese Vollmachtsvermutung, welche sich aus den seitens der Finanzverwaltung bekannten Tatsachen ergibt, wurde durch die zurückliegende Rechtsprechung bereits bestätigt

 
 

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