Sobald ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt, ist er verpflichtet seine Einkommensteuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dies gilt nicht, wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines der Veranlagungstatbestände für den Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, beispielsweise die Anwendung der Lohnsteuerklasse VI oder eines Lohnsteuerfreibetrages.
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Steuerkanzlei.
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