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Prämie für weite Strecken

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 21. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Für die Jahre ab 2021 erhalten Berufspendler die Möglichkeit eine staatliche Mobilitätsprämie zu beantragen.


Diese Prämie soll Arbeitnehmern gewährt werden, die aufgrund eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und bei denen sich somit die ab dem Jahr 2021 erhöhte Pendlerpauschale steuerlich nicht auswirkt.


Für die Mobilitätsprämie, welche steuerfrei ausbezahlt wird, muss jedoch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

 
 
 

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