Anträge für die Erstattung Schweizer Quellensteuer mit Fälligkeit ab dem 1. Januar 2020 sind nur noch ausschließlich online zu stellen. Mit diesen Anträgen ist die Erstattung von der Quellensteuer möglich, wenn diese höher ausgefallen ist, als in dem jeweils vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellensteuerstaat.
Martin Reiss
Comments