top of page
Suche

Quellensteuererstattung Schweiz – ausschließlich digital möglich

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 11. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Anträge für die Erstattung Schweizer Quellensteuer mit Fälligkeit ab dem 1. Januar 2020 sind nur noch ausschließlich online zu stellen. Mit diesen Anträgen ist die Erstattung von der Quellensteuer möglich, wenn diese höher ausgefallen ist, als in dem jeweils vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellensteuerstaat.

 
 
 

Comments


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page