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Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 15. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Corona-Soforthilfen nichtvollständig vorliegen, besteht die Verpflichtung diese Zuschüsse zurückzuzahlen. Die Unternehmer haben deshalb den Liquiditätsbedarf eigenständig zu prüfen und zu Unrecht erhaltene Gelder zurückzuzahlen. Erfolgt keine freiwillige Rückzahlung, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, kann dies strafrechtliche und gewerberechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 
 
 

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