Martin Reiss
Soforthilfe für Unwetterbetroffene
Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hat die Hochwasser-Soforthilfe auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg erweitert.
Neben den zu beantragenden Auszahlungsbeträgen sind zudem steuerliche Sonderabschreibungen, Steuerstundungen und Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen möglich.