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  • AutorenbildMartin Reiss

Soforthilfe für Unwetterbetroffene

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hat die Hochwasser-Soforthilfe auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg erweitert.

Neben den zu beantragenden Auszahlungsbeträgen sind zudem steuerliche Sonderabschreibungen, Steuerstundungen und Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen möglich.

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