Soforthilfe für Unwetterbetroffene
- Martin Reiss
- 18. Aug. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hat die Hochwasser-Soforthilfe auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg erweitert.
Neben den zu beantragenden Auszahlungsbeträgen sind zudem steuerliche Sonderabschreibungen, Steuerstundungen und Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen möglich.
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