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AutorenbildMartin Reiss

Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerpflichtig

Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum

2009 als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung

steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Kapitalforderung vor 2009 erworben

wurde. Damit hat der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage geklärt.


Stückzinsen sind das vom Erwerber an den Veräußerer der Kapitalforderung gezahlte

Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung entfallenden Zinsen

des laufenden Zinszahlungszeitraums. Nach Einführung der Abgeltungsteuer

war strittig, ob Stückzinsen in bestimmten Fällen steuerfrei vereinnahmt werden

können. Denn sofern festverzinsliche Wertpapiere vor dem 1.1.2009 angeschafft

und außerhalb der Spekulationsfrist veräußert wurden, ergab sich bei

der Besteuerung von Stückzinsen eine gesetzliche Regelungslücke. Dementsprechend

wurde zumindest teilweise die Meinung vertreten, dass Stückzinsen in diesen Fällen nicht der Besteuerung unterliegen.


Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, ob die durch das Jahressteuergesetz

2010 vorgenommene Ergänzung– Stückzinsen sind in jedem Fall steuerpflichtig – nur klarstellenden Charakter hat oder ob es sich vielmehr

um einen (unzulässigen) rückwirkend Tatbestand handelt.

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