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Steueränderungen 2024 - Was ist neu?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. Jan. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen innerhalb der Steuergesetze geplant oder bereits verabschiedet. im Folgenden sind einige hiervon betroffene Themen aufgelistet.


Der Einkommensteuertarif soll erheblich gesenkt und die steuerlichen Freibeträge sollen angehoben werden.


Die Einkommensgrenze für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen und für deren wohnungswirtschaftliche Verwendung wird im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 € erhöht.


Der Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen beträgt ab dem 01.01.2024 erneut 19 Prozent.


Die Steueranmeldung für den Bausteuerabzug muss vom Leistungsempfänger zwingend elektronisch übermittelt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand minimiert werden soll.


Die Freigrenzen für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sollen jeweils auf 1.000 € erhöht werden.


Die degressive Abschreibung für Gebäude in Höhe von 6 Prozent soll neben der bereits möglichen linearen Abschreibung befristet eingeführt werden.

Die Einnahmengrenze für die Möglichkeit der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer soll von 600.000 € auf 800.000 € angehoben werden.


Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird der Freibetrag von 1.440 € auf 5.000 € erhöht.

Bei der Sonderabschreibung von betrieblichen Investitionen sollen bis zu 50 Prozent, statt bisher 20 Prozent, der Investitionskosten abgeschrieben werden können.


Die Grenze für sofort abzugsfähige Geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 € auf 1.000 € erhöht werden.




 
 
 

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