Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Steuerbelastung für Rentner rund um das Fünffache gestiegen.
Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung, die bereits im Jahr 2005 eingeführt wurde.
Mit Zeitpunkt des Renteneintritts wird der steuerfreie Anteil der Rente ermittelt, welcher über die ganze Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt. Bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2005 wurden Renteneinnahmen lediglich zu 50 Prozent besteuert. Aufgrund der Änderung steigt der Besteuerungsanteil seit 2005 jährlich um jeweils zwei Prozent, ab dem Jahr 2020 dann jährlich um ein Prozent. Renten, die erstmals im Jahr 2040 ausgezahlt werden, müssen dann in voller Höhe versteuert werden.
Für Neurentner im Jahr 2019 beträgt der nicht zu besteuernde Anteil der Rente 22 Prozent.
Liegen die Gesamteinkünfte des Rentners über dem steuerlichen Grundfreibetrag so wird Einkommensteuer fällig.
Für das Jahr 2019 beträgt der Grundfreibetrag 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wird der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro angehoben.
Da die Steuerbelastung für Rentner in den nächsten Jahren trotzdem immer weiter steigen wird, fordert die Linksfraktion ein Konzept mit deutlich höheren Freibeträgen um die Renten zu schützen.
Während des Ruhestandes kann die Steuerlast mit einigen Angaben in der Steuererklärung gesenkt werden.
Steuermindernd können sich unter anderem Krankheitskosten sowie die Pauschbeträge für Behinderungen auswirken. Auch das Entgelt für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe ist abzugsfähig.
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