top of page
Suche

Steuerliche Zuordnung bei Zahlungsfälligkeit

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 22. Juni 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Regelmäßig widerkehrende Einnahmen und Ausgaben kurz vor oder nach dem Jahreswechsel sind steuerlich dem Jahr zuzuordnen, in welchem die wirtschaftliche Zuordnung erfolgt.


Der Bundesfinanzhof hat nun erneut entschieden, dass ebenfalls die Zahlungsfälligkeit als Voraussetzung für diese Regelung entscheidend ist.

 
 
 

Comments


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page