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Steuerliche Zuordnung bei Zahlungsfälligkeit

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 22. Juni 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Regelmäßig widerkehrende Einnahmen und Ausgaben kurz vor oder nach dem Jahreswechsel sind steuerlich dem Jahr zuzuordnen, in welchem die wirtschaftliche Zuordnung erfolgt.


Der Bundesfinanzhof hat nun erneut entschieden, dass ebenfalls die Zahlungsfälligkeit als Voraussetzung für diese Regelung entscheidend ist.

 
 

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