Ein Fortbildungsveranstalter für Rechtsanwälte hat seine Einnahmen einkommensteuerfrei behandelt.
Das Finanzgericht Köln hat jedoch entschieden, dass Vortragsvergütungen nicht steuerbefreit sind, soweit nicht die Rechtsanwaltskammer, sondern Verlage und Verbände die Leistungsempfänger sind.
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