Der Verkauf von Silbermünzen sind nur mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern, soweit es sich um Sammlerstücke handelt, bei welchen die 250%-Grenze überschritten wird. Münzen, die keine Sammlerstücke sind, unterliegen bei der Veräußerung dem Regelsteuersatz.
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Steuerkanzlei.
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