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Straßenreinigung ohne Steuerermäßigung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 11. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die öffentliche Abgabe zur Reinigung der Fahrbahn vor dem eigenen Grundstück ist keine als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigte Aufwendung, da kein räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Haushalt vorliegt. Im Gegensatz dazu können mit der gleichen Begründung die Kosten zur Gehwegreinigung steuerlich geltend gemacht werden.

 
 
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