Straßenreinigung ohne Steuerermäßigung
- Martin Reiss
- 11. Dez. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Die öffentliche Abgabe zur Reinigung der Fahrbahn vor dem eigenen Grundstück ist keine als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigte Aufwendung, da kein räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Haushalt vorliegt. Im Gegensatz dazu können mit der gleichen Begründung die Kosten zur Gehwegreinigung steuerlich geltend gemacht werden.
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