top of page
Suche

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (BGBl I 2019, S. 2115) entfällt die Ergänzungsabgabe ab 2021 für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig. Für weitere 6,5 % entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Der Solidaritätszuschlag hat dann den Charakter einer Reichensteuer.

Beachten Sie 

Auf den Solidaritätszuschlag, den Kapitalgesellschaften auf die Körperschaftsteuer zahlen müssen, hat das Gesetz keine Auswirkungen.


 
 
 

Yorumlar


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page