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Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Unternehmensgründung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 14. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Unternehmensgründer mussten bisher im Jahr der Gründung und im Folgejahr eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Für Unternehmen, welche ab dem Jahr 2021 neu gegründet werden, greift eine gesetzliche Erleichterung bei der Abgabe dieser Meldungen.


Zur Entlastung von Bürokratiekosten wird zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraumes die voraussichtliche Steuer, gegebenenfalls hochgerechnet für ein Kalenderjahr, zu Grunde gelegt. Beträgt die demnach ermittelte Steuer höchstens 7.500 Euro, muss die Voranmeldung lediglich vierteljährlich abgegeben werden. Bei einem Steuerbetrag von mehr als 7.500 Euro, verbleibt es bei der monatlichen Abgabe.

 
 
 

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