Die Verzinsung in Höhe von 6 Prozent wurde aufgrund des Beschlusses durch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Nun muss ebenfalls über die Festsetzung von Säumniszuschlägen für verspätete Steuerzahlungen entschieden werden, da die Finanzgerichte zu der Verfassungsmäßigkeit derzeit unterschiedliche Ansichten haben.
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