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  • AutorenbildMartin Reiss

Unrechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Am 17.1.2023 wird der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verhandeln. Geklagt wird gegen den Solidaritätszuschlag, welcher ab dem Jahr 2021 zurückgeführt wird, mit Bezug auf das Grundgesetz.

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