Das Bundesministerium für Finanzen hat das vereinfachte Verfahren für Vergütungen verlängert, in welchem es um zeitlich befristete Überlassung von Rechten geht und die dem Steuerabzug unterworfen sind.
Die Vereinfachung kann demnach für die entsprechenden Vergütungen vorgenommen werden, soweit diese dem Vergütungsempfänger noch in dem Jahr 2022 zufließen.
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