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Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 8. Dez. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge, existieren keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Erhebung von Säumniszuschlägen in der bisherigen Höhe ist somit nicht zu beanstanden.

 
 
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