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Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Bei der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge, existieren keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Erhebung von Säumniszuschlägen in der bisherigen Höhe ist somit nicht zu beanstanden.

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