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Vergnügungssteuer in der Stadt Königslutter

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 4. Juli 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat kürzlich eine Verminderung der Vergnügungssteuern abgelehnt, nachdem sie am 1. Januar 2018 von 18 Prozent auf 22 Prozent erhöht wurde.


Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nicht gegen höherrangiges Recht verstoße und eine negative wirtschaftliche Auswirkung der Steuersatzerhöhung für die Spielhallenbetreiber im Satzungsgebiet nicht erkennbar sei.

 
 
 

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