Martin Reiss
Verlängerte Abgabefrist
Die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf den 30. Juni 2023 verlängert.
Darüber hinaus soll In Einzelfällen Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 auf Antrag möglich sein.