Die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf den 30. Juni 2023 verlängert.
Darüber hinaus soll In Einzelfällen Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 auf Antrag möglich sein.
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