Personenversicherungen, die im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der Berufs- oder der Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen begründet werden und der Vertrag nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurde, sind seit Neuestem von der Versicherungsteuer befreit.
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Steuerkanzlei.
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