top of page

Vollbeschäftigte Studenten

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 26. Feb. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Fahrtkosten zur Tätigkeitsstätte können mit den Entfernungspauschalen steuerlich angesetzt werden. Dies gilt auch, wenn die erste Tätigkeitsstätte eine Bildungseinrichtung ist.



Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass ein Vollzeitstudium im Sinne des Steuergesetztes nur vorliegt, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass die Studierenden sich diesem vollumfänglich widmen müssen, vergleichbar mit einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer.


Sie benötigen eine Beratung? - Einfache Terminvereinbarung unter https://www.reiss-steuerkanzlei.de/termin




 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page