Wird ein Kraftfahrzeug veräußert, welches sich im Betriebsvermögen befindet, ist der Verkaufserlös als Betriebseinnahme voll zu versteuern. Eine Kürzung bzw. gewinnmindernde Korrektur kann nicht erreicht werden, weil das Fahrzeug auch privat genutzt wurde und diese Nutzungsentnahme den laufenden Gewinn bereits erhöht hat.
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Steuerkanzlei.
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