top of page
Suche
AutorenbildMartin Reiss

Vorläufig beschränkte Aktienverluste

Einkommensteuerbescheide erhalten ab sofort ein Vorläufigkeitsvermerk, soweit ein Verlust aus Kapitalvermögen aus Aktienveräußerungen festgestellt wird.


Die Vorläufigkeit ergibt sich aus der möglichen Verfassungswidrigkeit der ab 2008 geänderten Rechtslage zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

7 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page