top of page

Vorläufig beschränkte Aktienverluste

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. Apr. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Einkommensteuerbescheide erhalten ab sofort ein Vorläufigkeitsvermerk, soweit ein Verlust aus Kapitalvermögen aus Aktienveräußerungen festgestellt wird.


Die Vorläufigkeit ergibt sich aus der möglichen Verfassungswidrigkeit der ab 2008 geänderten Rechtslage zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page