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Vorläufige Regelung für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. Juli 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Die Vollverzinsung, welche gesetzlich neu geregelt wurde, kann aus technischen Gründen gegenwärtig nicht umgesetzt werden.

Es wurde beschlossen, dass die Festsetzung der Zinsen ab dem 1. Januar 2019 für eine Übergangszeit weiterhin ausgesetzt werden.

 
 
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