Martin Reiss
Vorläufige Regelung für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
Die Vollverzinsung, welche gesetzlich neu geregelt wurde, kann aus technischen Gründen gegenwärtig nicht umgesetzt werden.
Es wurde beschlossen, dass die Festsetzung der Zinsen ab dem 1. Januar 2019 für eine Übergangszeit weiterhin ausgesetzt werden.